Die Schweiz hat im langjährigen Streit um den Emmentaler-Käse erneut einen Rückschlag erlitten. Ein jüngstes Urteil der Europäischen Kommission besiegelt, dass der Emmentaler-Käse weiterhin in ganz Europa produziert und unter diesem Namen verkauft werden darf – ohne eine geografische Ursprungsbezeichnung. Damit ist der Versuch der Schweiz, den Emmentaler als geschützte Herkunftsbezeichnung in der EU einzutragen, gescheitert. Ein schwerer Schlag für die Schweizer Käseindustrie.
picture alliance / imageBROKER | Jürgen Pfeiffer
Emmentaler bleibt Allgemeingut
„Emmentaler ist kein exklusives Schweizer Produkt“, entschied die EU. Die Entscheidung bedeutet, dass der Name „Emmentaler“ inzwischen als „generische Bezeichnung“ gilt, die über die Schweiz hinaus in vielen Teilen Europas verwendet wird. Die Europäische Union bestätigte, dass der Begriff „Emmentaler Käse“ nicht mehr historisch oder kulturell nur mit der Schweiz verbunden sei, sondern auch in anderen Ländern eine lange Tradition habe. So wird der Emmentaler nun als Allgemeingut betrachtet, das weltweit genutzt werden kann.
Ein jahrzehntelanger Kampf
Die Schweizer Käsehersteller haben seit vielen Jahren versucht, „Emmentaler“ als geschützte Herkunftsbezeichnung eintragen zu lassen. Der neueste Vorstoß bestand darin, den Käse in das Register des „Genfer Abkommens zum Schutz geografischer Angaben“ einzutragen. Doch die EU-Kommission stellte klar, dass der Name „Emmentaler“ mittlerweile zu weit verbreitet sei, um noch als geschützte Bezeichnung anerkannt zu werden.
„Das ist ein Rückschlag für uns, aber auch ein Erfolg für die europäische Käsevielfalt“, kommentierte ein Sprecher des Schweizer Käseverbands. Auch wenn die Schweiz weiterhin Emmentaler in ihrer traditionellen Art und Weise produziert, muss sie sich nun der Tatsache stellen, dass der Name in Europa nicht exklusiv bleibt.
Österreichs Produktion bleibt unberührt
Die Entscheidung hat eine besondere Bedeutung für Österreich, wo jährlich etwa 14 Millionen Kilogramm Emmentaler produziert werden. Der österreichische Milchverband (MVÖ) begrüßte das Urteil und betonte, dass der Emmentaler-Käse ein wichtiger Bestandteil der heimischen Käsekultur sei. Präsident Helmut Petschar erklärte: „Die offizielle Klarstellung der EU ist von großer Bedeutung für die heimische Milchwirtschaft. Wir produzieren seit Generationen hochwertigen Emmentaler, und das wird auch weiterhin so bleiben.“
Mit einer Jahresproduktion von 14.000 Tonnen Emmentaler ist Österreich ein bedeutender Produzent des Käses und hätte durch eine Schutzbezeichnung Einschränkungen erfahren können. Die EU hat nun jedoch bestätigt, dass auch österreichische Produzenten weiterhin Emmentaler unter diesem Namen herstellen dürfen.
Fazit: Ein Sieg für die europäische Käsevielfalt
Das Urteil der EU stellt die letzte Niederlage in einem jahrelangen Streit dar und zeigt, wie sich die Wahrnehmung und Nutzung von geografischen Bezeichnungen in Europa entwickelt haben. Der Emmentaler-Käse wird auch weiterhin ein Symbol für die Käsekultur vieler europäischer Länder bleiben – nicht nur für die Schweiz. In der globalisierten Welt von heute ist es schwierig, einen Produktnamen exklusiv zu beanspruchen, wenn dieser über die Jahre in mehreren Regionen verbreitet wurde.
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