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Home Deutschland Der große Joghurtbecher-Ärger: Sonderabgabe für Joghurtverpackungen sorgt für Aufregung
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Der große Joghurtbecher-Ärger: Sonderabgabe für Joghurtverpackungen sorgt für Aufregung

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Die Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Joghurtbecher hat in der deutschen Lebensmittelindustrie für Unmut gesorgt. Seit Beginn des Jahres 2025 gelten Joghurtbecher mit einem Volumen von 250 Millilitern aus Polypropylen als Einwegverpackungen und unterliegen nun dem Einwegkunststofffonds-Gesetz. Die Abgabe von 177 Euro pro Tonne könnte für Molkereien hohe Kosten verursachen, die am Ende möglicherweise auf die Verbraucher umgelegt werden.

picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil

Kritik an der Einstufung von Joghurtbechern als Einwegkunststoff

Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland (BVE), äußerte sich in einem ironischen LinkedIn-Post kritisch zu der neuen Regelung. Minhoff bezweifelt, dass Joghurtbecher wie Einwegprodukte behandelt werden sollten, da diese in der Regel zu Hause oder an anderen Orten verzehrt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Er wies darauf hin, dass es unrealistisch sei, Joghurtbecher als Müllquelle in der Natur zu betrachten, wenn sie üblicherweise in einem privaten Haushalt genutzt werden.

Die neue Regelung ist Teil eines Gesetzes, das ursprünglich geschaffen wurde, um das achtlose Wegwerfen von Plastikmüll zu verhindern. Besonders To-Go-Getränkebecher und Einweggeschirr sollten hier im Fokus stehen. Doch überraschenderweise fallen nun auch Joghurtbecher und Milchkartons unter die Gesetzesvorgaben. Die Lebensmittelindustrie argumentiert, dass die Einstufung dieser Verpackungen als Einwegkunststoff unnötig und ineffektiv sei.

Die Auswirkungen auf die Molkereien und Lebensmittelhersteller

Die Abgabe von 177 Euro pro Tonne für Joghurtbecher trifft vor allem Molkereien und Hersteller von Milchprodukten hart. Branchenvertreter warnen, dass diese Kosten auf die Verbraucher umgelegt werden könnten. BVE-Chef Minhoff bezeichnete die Konsequenzen der Regelung als „dramatisch“ und erklärte, dass Molkereien in Ertragsschwierigkeiten geraten könnten, wenn sie die zusätzlichen Kosten nicht weitergeben können.

Auch andere Verpackungen könnten in Zukunft von weiteren Sonderabgaben betroffen sein. Im Oktober 2024 wurde eine Verfügung des Umweltbundesamtes erlassen, die auch den klassischen Milchkarton als Einwegverpackung einstuft. Dies sorgt für noch mehr Kritik und Verwirrung in der Lebensmittelindustrie.

Kritik am Gesetz und an der Behörde

Der Milchindustrie-Verband (MIV) kritisiert die neuen Regelungen und bezeichnet sie als unzutreffend. MIV-Expertin Karin Monke erklärte gegenüber der WELT, dass Joghurtbecher und Milchkartons eindeutig nicht zu den Einwegprodukten gehören, die ursprünglich Ziel des Gesetzes waren. Diese Verpackungen werden nicht für den sofortigen Verzehr genutzt, sondern häufig nach Hause gebracht und dort konsumiert.

Die sogenannte Einwegkunststoffkommission, die das Umweltbundesamt berät, stimmte der Entscheidung des UBA nicht zu und empfahl, Joghurtbecher und Milchkartons nicht dem Einwegkunststofffonds zuzuordnen. Doch das Umweltbundesamt entschied sich, diese Empfehlung zu ignorieren und die Verpackungen weiterhin als Einwegprodukte zu klassifizieren. Die Behörde argumentiert, dass der Verzehr von Joghurt in der Regel unmittelbar nach dem Kauf erfolgen könne, was die Einstufung als Einwegkunststoff gerechtfertige.

Erweiterung des Gesetzes: Weitere Verpackungen könnten folgen

Das Gesetz zur Einwegkunststoffabgabe könnte jedoch noch weitere Ausweitung erfahren. Der Lebensmittelverband und der MIV befürchten, dass auch andere Verpackungen für verzehrfertige Lebensmittel – wie Butter, Feinkostsalate oder Mozzarella – in Zukunft unter die Regelungen fallen könnten. Dies würde zu einer weiteren Verteuerung der Lebensmittelpreise führen und könnte vor allem die Verbraucher belasten.

Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), warnte davor, dass eine weite Auslegung des Gesetzes zu unnötigen Zusatzkosten für die Lebensmittelwirtschaft führen könnte. Besonders problematisch sei, dass auch viele kleinere Lebensmittelunternehmen von der Sonderabgabe betroffen wären, obwohl ihre Produkte nicht für den sofortigen Verzehr gedacht sind.

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Emanuel Boeminghaus – IT-Visionär, Wirtschaftskenner und Mitglied der Chefredaktion bei Jim Bob! Seit über 21 Jahren gestaltet er die IT-Welt und hat mit seinem Unternehmen weltweit Tausende von Systemen archiviert. Was einst aus seiner Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entstand, ist heute ein globales Unternehmen mit 200 Mitarbeitern und einer beeindruckenden Kundenbasis: 50 Prozent aller DAX-Unternehmen vertrauen auf seine Expertise. Als Teil der Chefredaktion von Jim Bob analysiert Boeminghaus die Wirtschaft mit unnachahmlicher Schärfe und Weitblick. Seine Leidenschaft gilt der Wirtschaft im deutschsprachigen Raum – Deutschland, Österreich und der Schweiz – sowie den globalen Entwicklungen, die unsere Welt prägen. Kritisch, präzise und visionär deckt er Missstände auf, beleuchtet Zusammenhänge und bietet innovative Lösungsansätze. Boeminghaus ist nicht nur ein erfolgreicher Unternehmer, sondern auch eine journalistische Stimme von internationalem Format!

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