Inmitten eines wachsenden Haushaltsdefizits hat die französische Nationalversammlung am Donnerstagabend die sogenannte „Zucman-Steuer“ beschlossen. Diese von den Grünen vorgeschlagene Reform sieht eine Mindestbesteuerung von 2 % auf das Vermögen der reichsten 0,01 % der Steuerzahler in Frankreich vor. Die Maßnahme basiert auf den Arbeiten des renommierten Wirtschaftswissenschaftlers Gabriel Zucman.
Der Chef des weltweit führenden Luxuskonzerns LVMH, Bernard Arnault, auf der Pressekonferenz.
Zucman selbst bezeichnete die Verabschiedung als „enorme Errungenschaft“ und lobte die Initiative als wegweisend: „Das ist ein großer Schritt für Frankreich und könnte ein Vorbild für andere Länder sein“, schrieb er auf der Plattform X.
Die Reform zielt darauf ab, mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen, da laut Eva Sas, Berichterstatterin des Gesetzentwurfs, die Ultrareichen im Verhältnis zu ihrem Einkommen „fast doppelt so wenig Steuern zahlen wie der Durchschnittsfranzose“. Die Steuer soll sicherstellen, dass Superreiche mindestens 2 % ihres Vermögens an den Staat abführen.
Einnahmen für soziale Projekte und die Energiewende
Laut Schätzungen könnte die Maßnahme rund 1.800 Personen betreffen und zwischen 15 und 25 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Diese Gelder sollen laut den Grünen für den Ausbau öffentlicher Dienstleistungen und die ökologische Transformation eingesetzt werden.
„Es ist Zeit, die steuerliche Immunität der Milliardäre zu beenden“, erklärte Sas. Sie hob hervor, dass viele Superreiche ihre Steuerlast durch komplexe Optimierungsstrategien und Holdingstrukturen minimieren.
Regierung und Opposition gespalten
Die Grünen und andere linke Fraktionen unterstützten das Gesetz, während die rechtsextreme Partei Rassemblement National sich enthielt. Die Regierungsfraktionen hingegen lehnten den Vorschlag ab. Amélie de Montchalin, Ministerin für öffentliche Finanzen, kritisierte die Steuer scharf als „konfiskatorisch und ineffizient“. Sie warnte, dass die Reform zu einer Kapitalflucht führen könnte.
Als Alternative plant die Regierung eine „differenzierte Mindeststeuer“, die sicherstellt, dass die Steuerlast mindestens 0,5 % des Vermögens beträgt – jedoch ohne beruflich genutzte Güter einzubeziehen. Zusätzlich wurde ein Mechanismus eingeführt, um sicherzustellen, dass Vermögen von Ultrareichen auch nach einem Wegzug aus Frankreich für fünf Jahre steuerpflichtig bleibt.
Obwohl das Gesetz einen symbolischen Sieg für die Grünen darstellt, bleibt seine Zukunft ungewiss. Es muss noch vom Senat verabschiedet werden, wo konservative Mehrheiten den Vorschlag blockieren könnten.
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